Behandlungsablauf bei Verdacht auf Schnarchen durch Schlafapnoe

1. Erstes Abklärungsgespräch mit Untersuchung

Erstes Abklärungsgespräch bei einem Spezialisten. Es wird ein Cephalogramm (Fernröntgenbild) erstellt anhand dessen die engen Atemwege festgestellt werden können. Verhärtet sich der Verdacht auf eine Schlafapnoe durch das Röntgenbild und die Untersuchung, wird der Patient an ein Schlaflabor zur Untersuchung überweisen.
Die Kosten werden für die erste ambulante Untersuchung in der Regel von der Krankenkasse nur übernommen, wenn bereits eine obstruktive Schlafapnoe diagnostiziert wurde.
Wenn Sie vermuten, dass Sie eine Schlafapnoe haben, würden wir Ihnen empfehlen, sich als erstes mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen um zu fragen, ob Ihre Versicherung allfällige Kosten für eine Abklärung der Schlafapnoe übernehmen.

2. Untersuchung im Schlaflabor

Im Schlaflabor werden die Sauerstoffwerte im Blut gemessen und die Atmung und der Puls währen dem Schlafen aufgezeichnet. Die Werte aus dieser Untersuchung dienen der exakten Diagnose einer obstruktiven Schlafapnoe. Dazu können die Blutsauerstoffwerte mit den Werten bei der Nachuntersuchung nach erfolgter Operation verglichen werden.
Wird eine Schlafapnoe festgestellt, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten.

3. Auswertung der Untersuchungswerte vom Schlaflabor

Nach der Untersuchung im Schlaflabor werden Ihnen im Gespräch mit einem Spezialisten die Ergebnisse erklärt und die Möglichkeit einer operativen Behandlung besprochen. Da Schlafapnoe meist auch mit einem kleinen, zurückliegenden Unterkiefer einhergeht, wird durch eine Operation nicht nur die Schlafapnoe behoben, sondern es entsteht auch eine deutliche Attraktivitätssteigerung.

4. Operationsplanung

Entschliessen sie sich nach der Auswertung vom Schlaflabor für eine operative Behebung der obstruktiven Schlafapnoe, so wird mit der Operationsplanung begonnen. Die Operation wird aus dem Mundraum heraus durchgeführt, es entstehen keine Narben. Unterkiefer und Oberkiefer werden nach vorne rotiert, die Luftröhre bekommt deutlich mehr Platz und es entsteht eine markante Attraktivitätssteigerung.
Die Operation selber ist ein Routineeingriff, ist schmerzfrei, geht aber einher mit deutlichen Schwellungen. Sie bleiben 3-5 Tage in stationärer Behandlung und sind nach 2-3 Wochen wieder arbeitsfähig.
Die Kosten für eine Operation werden bei einer diagnostizierten obstruktiven Schlafapnoe von der Krankenkasse der privat- und halbprivatversicherten Patienten vollumfänglich übernommen.
Bei den allgemeinversicherten Patienten wird nur eine Fall- und Tagespauschale von der Krankenkasse übernommen. Bitte setzen Sie sich auch hier mit Ihrer Versicherung für eine Beratung in Verbindung.
Da bei den Allgemeinversicherten, wie bereits erwähnt, nur eine Tagespauschale bezahlt wird, werden Sie nach einem ausführlichen Planungsgespräch einen detaillierten Kostenvoranschlag erhalten.

Ausführlicher Behandlungsablauf als PDF

Dieses Operationsverfahren ist die einzige kausale Behandlung, die eine obstruktive Schlafapnoe heilen kann.